Sachverständiger Bad Münstereifel
Andreas Lippertz
Bausachverständiger und Baugutachter
Hasenbergstraße 553902 Bad Münstereifel
Tel: 02257 887 90 10
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Qualifikation
- öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für das Maler- und Lackierer -Handwerk und das Stuckateur -Handwerk von der Handwerkskammer zu Köln - Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung & Sanierung von Schimmelpilzbelastung (TÜV)
- Sachverständiger Wärmedämmverbundsysteme (TÜV)
- Gebäudeenergieberater (HWK)
- Zertifizierter Energieeffizienz-Experte KfW und BAFA
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Bad Münstereifel steht Ihnen Herr Andreas Lippertz als Sachverständiger zur Verfügung.
Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind.
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.
Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger
Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:
- die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
- die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
- die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
- die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
- die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt.
- die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
- die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Andreas Lippertz kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Bad Münstereifel, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Bad Münstereifel kommen bzw. sich nicht in Bad Münstereifel auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Bad Münstereifel - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Bad Münstereifel liegt im Süden des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und ist eine Stadt im Kreis Euskirchen. Die Stadt ist ein Erholungsort, insbesondere für die Bewohner der Ballungsräume Köln, Bonn, Düsseldorf und das Ruhrgebiet. Seit September 1974 ist Bad Münstereifel ein staatlich anerkanntes Kneipp-Heilbad. Mit nahezu vollständig erhaltener restaurierter Stadtmauer gilt Bad Münstereifel als mittelalterliches Kleinod. Das an der Erft gelegene Grundsetzrum, der Stadt Bad Münstereifel, das gemäß Landesentwicklungsplan Teilfunktionen eines Mittelzentrums übernimmt, zählt 4.109 Einwohner (Stand Ende Dez. 2019) im Stadtkern. In den zugehörigen 51 Stadtteilen und Weilern sind es weitere rund 13.000 Einwohner. Mitte Juli 2021 wurden mehrere Stadtteile von einem schweren Hochwasserereignis getroffen.
Bad Münstereifel ist zu rund 60 % bewaldet, etliche Waldparzellen sind als sogenannte Urwalsparzellen ausgewiesen. In ca. 25 km Entfernung zum Nationalpark Eifel, liegt die Mittelgebirgslandschaft mit über 200 km ausgebauten Wanderwegen. Bad Münstereifel gehört zum Regenschattengebiet der Osteifel und weist durchschnittliche Jahresniederschläge von 650 bis ca. 800 mm auf.
An das Stadtgebiet grenzen vier Gemeinden im Bundesland Nordrhein-Westfalen:
- Nettersheim
- Mechernich
- Euskirchen
- Rheinbach
im Bundesland Rheinland-Pfalz sind es folgende zwei:
- Verbandsgemeinde Ahrweiler
- Verbandgemeinde Adenau
Wichtige Anlaufstellen:
Rathaus:
Marktstraße 11 – 15
53902 Bad Münstereifel
Bauamt:
Marktstraße 11 – 15
53902 Bad Münstereifel
Amtsgericht:
Kölner Str. 40 – 42
53879 Euskirchen